Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für die Erbringung von Programmier-, Design-, Werbe- und Marketingdienstleistungen nach Maßgabe des zwischen VX Media GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages oder Auftrages.
- Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Dienstleistungen ausführen.
- Unsere AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Die Entwürfe, Reinzeichnungen und Quellcodes dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
- Bei Verstoß gegen Punkt 1. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
- Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
- Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Soft-Copies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote erfolgen in Textform und können vom Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen in gleicher Weise oder mündlich angenommen werden.
- Erteilen wir über den Inhalt des zustandegekommenen Vertrags eine Auftragsbestätigung, so ist diese verbindlich.
§ 4 Angaben, Mitwirkungspflichten
- Mit dem Zustandekommen des Vertrags bestätigt der Auftraggeber, dass seine vertragsgegenständlichen Angaben von ihm geprüft wurden und korrekt sind. Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, gehen hierdurch bedingte Mehrkosten zu seinen Lasten.
- Der Auftraggeber benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der uns für notwendige Informationen zur Verfügung steht und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführen kann.
- Der Auftraggeber schafft alle Voraussetzungen, um eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu ermöglichen. Insbesondere wird der Auftraggeber sicherstellen, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seinerseits oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für uns kostenlos erbracht werden.
- Die für die Ausführung erforderlichen kundenspezifischen Unterlagen und andere notwendige betriebsinterne Informationen hat der Auftraggeber uns auch ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber haftet für Verzögerungen oder Fehler in der Auftragsausführung, wenn sich diese aus von ihm eingereichten Leistungsdaten, falschen oder unvollständigen Angaben oder sonstigen von ihm zu vertretenden Umständen ergeben.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Netto-Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Sofern im Angebot nicht anders festgehalten, inkludieren die Preise keine Versandkosten (Porto), Reisekosten, Kosten für die Lizensierung von Stockmaterial (wie Bild und Schrift), Übersetzungsleistungen oder sonstige Leistungen Dritter. All diese Leistungen sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten. Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass der Auftraggeber die offenen Computerdaten der Entwürfe übernimmt – dies kann jedoch vereinbart werden und ist von ihm dann ebenfalls gesondert zu vergüten.
- Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
- Wir sind zudem berechtigt, die von uns bereits erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.
§ 6 Leistungszeit
- Sind von uns Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
- Verbindliche Termine und/oder Fristen bedürfen stets unserer Bestätigung in Textform.
§ 7 Gewährleistung
- Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
- Für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gilt eine Frist von 3 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt unserer vollständigen Leistungserbringung.
§ 8 Haftung für Schäden
- Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie für Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens
- Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
- Etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 9 Software, Haftung für Datenverlust
- Sofern wir nach vorstehenden §§ 7, 8 pflichtig sind, wird unsere Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und vollständiger Anfertigung von Sicherungskopien der gesamten Daten, Strukturen und Programme eingetreten wäre.
- Ist in unserem Leistungsumfang die Verwendung von Softwareprodukten Dritter enthalten, anerkennt der Auftraggeber bereits jetzt die Nutzungs-/Lizenzbedingungen des Rechteinhabers an dieser Software. Diese werden ihm von uns auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
§ 10 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das Gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen uns entstandene Forderungen und Rechte.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
- Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
- Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Stand: 01.01.2022